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Balkonkraftwerk anmelden: So einfach geht das!

Die Europäische Union hat zwar kleine Stromerzeuger unter 800 Watt als "nicht signifikant" eingestuft, aber trotzdem wollen deutsche Netzbetreiber, dass alle Stromerzeugungsanlagen bei ihnen gemeldet werden, und zwar unabhängig von ihrer Leistung. Diese Anmeldungen ist zwar kostenlos, verursacht aber dennoch etwas zeitlichen Aufwand.

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Anmeldung beim Netzbetreiber

Der sogenannte Verteilnetzbetreiber ist der Eigentümer der Stromleitungen in der Region. Er ist zuständig für die Verteilung des Stroms zu den Endverbrauchern, also bis zu jedem Hausanschluss. Der Verteilnetzbetreiber ist verantwortlich für den Betrieb und die Wartung der lokalen Stromnetze. Jedes Haus hat einen festen Netzbetreiber.

Wer ist mein Verteilnetzbetreiber?

In Deutschland gibt es sehr viele verschiedene Netzbetreiber. Wer Ihr Netzbetreiber ist, sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung. Entweder ist der Netzbetreiber direkt mit seinem Namen eingetragen, oder Sie erkennen ihn anhand eines 13-stelligen Codes. Mit Hilfe des Codes können Sie auf folgender Liste den Namen ermitteln:

https://bdew-codes.de/Codenumbers/BDEWCodes/CodeOverview

Wie melde ich meine Mini-Solaranlage meinem Netzbetreiber?

Sie können nun Ihrem Netzbetreiber Ihre sogenannte „Eigenerzeugungsanlage“ anmelden. Bereits seit April 2019 sieht die Netzanschlussnorm (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) vor, dass Privatpersonen ihre Mini-Solaranlagen bis 600 Watt vereinfacht selbst melden können. Übrigens ist hier nicht die Leistung des Moduls oder der Module, sondern die Leistung der Wechselrichter (max 600 Watt) maßgeblich. Die meisten Netzbetreiber bieten entsprechende einfache Formulare auf ihrer Website oder auf Anfrage an.

Im Rahmen der Anmeldung beim Netzbetreiber bestätigen Sie, dass Sie die Vorschriften für die Installation der steckerfertigen Photovoltaik-(PV)-Anlage einhalten. Außerdem erklären Sie den Verzicht auf den Anspruch der Einspeisevergütung, sollten Sie mehr Strom einspeisen als Sie verbrauchen. Die Formulare können bei einzelnen Netzbetreibern unterschiedlich ausfallen, obwohl sie den gleichen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

Sofern Sie kein vorgefertigtes Formular vorfinden, dann nehmen Sie einfach unser Muster und fügen die folgenden Anhänge dazu:

EPP 310

EPP 620

 WSE 800

 

Tauscht der Netzbetreiber Ihren Zähler?

Über Mini-Solaranlagen, die für den Eigengebrauch gedacht sind, kann nicht selbst verbrauchter Strom ins Netz fließen. Daher kann es passieren, dass der Netzbetreiber nach Ihrer Anmeldung eventuell den Zähler auswechseln möchte. Falls nämlich noch ein alter Stromzähler mit Drehscheibe (Ferarris-Zähler) eingebaut ist, würde sich dieser ggf. Rückwärts drehen. Den Zähler wird er gegen einen modernen elektronischen Zähler tauschen, der beide Richtungen erfassen und eine Rücklaufsperre haben kann. Für den neuen Zähler können ggf. höhere Gebühren anfallen, die Sie mit der Stromrechnung über den Energieversorger begleichen.

Noch ein bisschen mehr Bürokratie

Eine zweite notwendige Anmeldung ist die Eintragung der Mini-Solaranlage im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungsAssistentInfo?typ=1394

Hier müssen Sie sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in einer Liste eintragen.

Wie das genau geht, wird in folgendem Video recht einfach erklärt:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/AuswahlAssistent

 

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