Anmeldung Solarzäune

Neue Regelungen für Balkonkraftwerke und damit unserer kleinen Solarzäune ab 2024

Muss ein Solarzaun in der Leistungsklasse eines Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja, die Anmeldung von Balkonkraftwerken ist erforderlich. Sie müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die bisherige Pflicht zur Registrierung beim lokalen Netzbetreiber wurde jedoch abgeschafft.

Wichtige Neuerungen für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket I ab 2024

Das Solarpaket I bringt entscheidende Verbesserungen für die Nutzung von Solarzäunen (Balkonkraftwerken) ab 2024. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die bald in Kraft treten werden:

  • Erhöhung der Einspeisegrenze: Nach der Einführung des Solarpakets I dürfen Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt Leistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
  • Vereinfachung der Registrierung: Die Anmeldung bei lokalen Netzbetreibern entfällt. Stattdessen wird der Prozess für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) deutlich vereinfacht.
  • Akzeptanz rückwärtslaufender Stromzähler: Für eine Übergangszeit werden rückwärtslaufende Stromzähler toleriert.
  • Diese legislativen Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter zu fördern und den bürokratischen Aufwand für private Solaranlagen zu minimieren. Sie sollen die Erzeugung von Photovoltaik-Energie ankurbeln und mehr Haushalten die Möglichkeit geben, ihre Unabhängigkeit vom Stromnetz zu erhöhen.

 

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